Arbeitszeugnis - Was muss ich beachten?
Jeder Mitarbeiter hat nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, egal ob der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis aufgekündigt hat oder ob die Beendigung von Seiten des Arbeitgebers erfolgte. Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses liegt in der Pflicht des Arbeitgebers.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis
Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich Angaben zu den Personalien sowie Art und Dauer der Beschäftigung.
Bei einem qualifizierten Zeugnis wird durch den Arbeitgeber zusätzlich die Arbeitsleistung sowie das Verhalten des Mitarbeiters bewertet. Damit ist Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, wo ein Arbeitnehmer ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. Außerdem sollte ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, um den Mitarbeiter in seinem beruflichen Weiterkommen nicht zu behindern. Weiterhin darf ein Zeugnis keine mehrdeutigen Formulierungen enthalten und alle Aussagen müssen klar und verständlich ausgedrückt werden.
Auch Aushilfen, Praktikanten und insbesondere Auszubildende haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Zwischenzeugnis
Oft liegt auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein triftiger Grund für ein Zeugnis vor. Gründe sind z.B. ein Vorgesetztenwechsel,
eine Veränderung der Tätigkeit oder auch eine Fortbildung.
Grundsätze! Ein Arbeitszeugnis...
- ... ist Bestandteil der Arbeitspapiere und mit dem Tag des Austritts fällig
- ... bei einem Aufhebungsvertrag sollte immer Bestandteil des Vertrages sein. Ein gutes Zeugnis sollte vertraglich zugesichert werden. (Wichtig; Austrittsformel sowie der Ausdruck des "Bedauerns")
- ... muss wohlwollend formuliert werden und vollständig sein. Dies bedeutet, dass es keine Lücken enthält und nichts ausgelassen wird, was üblicherweise erwartet wird
- ... unterliegt keinen Formulierungsvorgaben. Jedoch arbeiten die meisten Unternehmen mit Zeugnisbausteinen
- ... enthält meist die sog. „Zeugnissprache“, deren Deutung für Ungeübt oft schwer ist
- ... muss auf Geschäftsbriefpapier erstellt werden und darf keine Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler enthalten
- ... in Deutschland wird in deutscher Sprache erstellt. Auch in internationalen Unternehmen hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Ausstellung in Landessprache
- ... im englischsprachigem Raum ist eher unüblich. Hier spricht man von Empfehlungen (reference letter) und greift lieber auf Referenzen zurück
- ... sowie ein Anspruch darauf verjährt nach drei Jahren (§195 BGB) oder wenn die Erfüllung unmöglich geworden ist
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist sehr zeitaufwändig und kompliziert in seinen Formulierungen. Deshalb sind viele Arbeitgeber inzwischen damit einverstanden, Arbeitszeugnisse durch externe Dienstleister erstellen zu lassen. Manche Arbeitgeber, oft in kleineren oder mittelständigen Unternehmen, sind auch schlichtweg mit den Formulierungen im Arbeitszeugnis überfordert. So wurde schon manchem Mitarbeiter völlig ohne Absicht ein schlecht formuliertes Zeugnis erstellt, obwohl dies nicht gewollt war.
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